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   BFH, 16.06.1972 - III R 94/71   

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https://dejure.org/1972,667
BFH, 16.06.1972 - III R 94/71 (https://dejure.org/1972,667)
BFH, Entscheidung vom 16.06.1972 - III R 94/71 (https://dejure.org/1972,667)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 1972 - III R 94/71 (https://dejure.org/1972,667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Weihnachtsgeld - Verpflichtung zur Zahlung - Abweichendes Wirtschaftsjahr - Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Schuldabzug - Vorbehalt der Freiwilligkeit - Sozialtypisches Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 460
  • BStBl II 1972, 821
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.03.1961 - 5 AZR 169/60

    Gewährung einer Weihnachtsgratifikation - Verbindliche Ankündigung - Ableitung

    Auszug aus BFH, 16.06.1972 - III R 94/71
    Der Vorbehalt der Freiwilligkeit der Zahlung erschöpft sich nach Abgabe der Erklärung, für ein bestimmtes Jahr ein Weihnachtsgeld zu zahlen, darin, daß aus dieser Zahlung im Zusammenhang mit der Zahlung für frühere Jahre ein Rechtsanspruch für zukünftige Jahre nicht entstehen soll (so BAG-Entscheidung 5 AZR 169/60 vom 4. März 1961, Arbeitsrechtliche Praxis, Nr. 21 zu § 611 BGB -- Gratifikation --).
  • BFH, 30.04.1959 - III 121/58 S

    Regelung der Tatbestände der aufschiebenden und auflösenden Bedingung bei

    Auszug aus BFH, 16.06.1972 - III R 94/71
    Der Senat hat jedoch schon mit Urteil III 121/58 S vom 30. April 1959 (BFH 69, 142, BStBl III 1959, 315) entschieden und hält daran fest, ein Rechtsgeschäft sei auflösend bedingt, wenn dessen Wirkungen nach dem Parteiwillen davon abhängen, daß ein bestimmtes Ereignis nicht eintritt, d. h. also die bei Abschluß des Rechtsgeschäfts gegebenen maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse bestehenbleiben.
  • BAG, 04.10.1956 - 2 AZR 213/54

    Arbeitsentgelt: Freiwilligkeit der Weihnachtsgratifikation,

    Auszug aus BFH, 16.06.1972 - III R 94/71
    Eine Bindung für die Zukunft auf Grund einer gleichförmigen Übung kann nicht entstehen, wenn der Arbeitgeber, wie die Klägerin, bei der Leistung jeweils erklärt, daß die Gratifikation freiwillig gezahlt werde (Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts -- BAG -- 2 AZR 213/54 vom 4. Oktober 1956, Arbeitsrechtliche Praxis, Nr. 4 zu § 611 BGB -- Gratifikation --).
  • BFH, 16.11.1967 - V 118/65

    Rechtsverletzung - Auslegung von rechtsgeschäftlichen Erklärungen - Gesetzliche

    Auszug aus BFH, 16.06.1972 - III R 94/71
    Eine vom Revisionsgericht ohne Rüge zu beachtende Rechtsverletzung bei der Auslegung von Verträgen kann aber darin begründet sein, daß die gesetzlichen Auslegungsregeln nicht beachtet oder wesentliche Tatsachen nicht berücksichtigt worden sind (Entscheidung des BFH V 118/65 vom 16. November 1967, BFH 91, 336, BStBl II 1968, 348).
  • BFH, 26.06.1980 - IV R 35/74

    Urlaubsaufwendungen und Weihnachtsgeld dürfen bei abweichendem Wirtschaftsjahr

    a) Die Zahlung eines Weihnachtsgeldes (Weihnachtsgratifikation) ist grundsätzlich als zusätzliches Entgelt für die das ganze Jahr über geleistete Arbeit des Arbeitnehmers anzusehen (BAG-Urteile vom 4. Oktober 1956 2 AZR 213/54, AP Nr. 4 zu § 611 BGB - Gratifikation -, und vom 18. Januar 1978 5 AZR 685/77, AP Nr. 93 zu § 611 BGB - Gratifikation - BFH-Urteil vom 16. Juni 1972 III R 94/71, BFHE 106, 460, BStBl II 1972, 821).

    Der III. Senat des BFH hat zwar ausgesprochen, daß die Verpflichtung zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes bei Betrieben mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens in vollem Umfang als Schuld abgezogen werden kann, wenn sie im abweichenden Abschlußzeitpunkt schon besteht (BFHE 106, 460, BStBl II 1972, 821).

  • FG Hamburg, 13.09.2001 - II 211/97

    Zur Berücksichtigung von Abschlusskosten einer

    In diesem Sinne habe auch die Rechtsprechung entschieden (Hinweis auf BFH-Urteil vom 26.04.1960 I 177/58 U BStBl. III 1960, 311, 313; vom 16.06.1972 III R 94/71 BStBl. II 1972, 821, 823).

    Der tatsächliche Bestand einer Schuld kann auch ohne rechtliche Verpflichtung aufgrund jahrelanger tatsächlicher Übung anerkannt werden (vgl. Gürsching / Stenger BewG § 103 Rdz. 13; BFH-Urteil v. 05.10.1956 III 276/56 U BStBl. III 1956; 374 v. 16.06.72 III R 94/71 BFHE 106, 460 , BStBl. II 1972, 821; v. 03.06.92 II R 141/88 BFHE 108, 375 BStBl. II 1992, 792).

  • BFH, 03.06.1992 - II R 141/88

    Jubiläumsaufwendungen sind keine Schuldposten iSd § 103 BewG

    Soweit der III. Senat, dessen Zuständigkeit in Bewertungssachen auf den II. Senat übergegangen ist, in seinem Urteil vom 16. Juni 1972 III R 94/71 (BFHE 106, 460, BStBl II 1972, 821) den Abzug einer Verpflichtung zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes bereits vor Eintritt des maßgebenden Ereignisses (im entschiedenen Fall die Unternehmenszugehörigkeit des Arbeitnehmers zu einem bestimmten Zeitpunkt) zugelassen hat, hält der erkennende Senat hieran nicht mehr fest.
  • BFH, 30.04.1986 - II R 201/83

    Umstellung des Klageantrags - Änderungsbescheid - Aufhebung des Vorbehalts der

    Ob und inwieweit eine Anpassung der zum Weihnachtsgeld im BFH-Urteil vom 16. Juni 1972 III R 94/71 (BFHE 106, 460, BStBl II 1972, 821) vertretenen Auffassung an die nunmehr getroffene Entscheidung erforderlich ist, kann hier nicht erörtert werden.
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.1995 - 6 K 164/91

    Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens ; Abzugsfähigkeit von

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